Aufgrund aktueller Vorkommnisse
informiert der Markt wie folgt:
Ein Lagerfeuer, also ein Feuer am Boden, ist ohne gesonderte Genehmigung der Gemeinde
nicht erlaubt. Auch nicht
im eigenen Garten! Grundsätzlich verboten ist es, ein Lagerfeuer im Wald zu
entfachen. Zudem besteht aufgrund der lang
anhaltenden Trockenheit eine besonders hohe Waldbrandgefahr. Es droht ein Waldbrand, der Natur, Mensch und
Tier gleichermaßen gefährdet. Hier kann das Bußgeld bis zu 2.500,00 €
betragen, unabhängig von zusätzlichen Schadenersatzansprüchen.
Die Trockenheit macht sicher auch jetzt
schon vielen Landwirte zu schaffen. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei der Ernte
einen Feuerlöscher mitzuführen oder gegebenenfalls bei anhaltender extremer
Trockenheit einen Gülleanhänger oder ähnliches mit mindestens 3.000 Liter
Löschwasser vor Ort zu bevorraten.
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