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Stand: Montag, 25. September 2023 um 12:52 Uhr
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Offenes Feuer im Wald ist in Deutschland verboten!

Aufgrund aktueller Vorkommnisse informiert der Markt wie folgt: 
 
Ein Lagerfeuer, also ein Feuer am Boden, ist ohne gesonderte Genehmigung der Gemeinde nicht erlaubt. Auch nicht im eigenen Garten! Grundsätzlich verboten ist es, ein Lagerfeuer im Wald zu entfachen. Zudem besteht aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit eine besonders hohe Waldbrandgefahr. Es droht ein Waldbrand, der Natur, Mensch und Tier gleichermaßen gefährdet. Hier kann das Bußgeld bis zu 2.500,00 € betragen, unabhängig von zusätzlichen Schadenersatzansprüchen.
 
Die Trockenheit macht sicher auch jetzt schon vielen Landwirte zu schaffen. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei der Ernte einen Feuerlöscher mitzuführen oder gegebenenfalls bei anhaltender extremer Trockenheit einen Gülleanhänger oder ähnliches mit mindestens 3.000 Liter Löschwasser vor Ort zu bevorraten.
 
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