Mikrozensus
2021 im Januar gestartet
Interviewerinnen
und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in
Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten
Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben
des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern
rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für
diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der
Fragen besteht nach dem Mikro-zensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im
gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um
eine gesetzlich angeordnete Haushalts-befragung, für die seit 1957 jährlich ein
Prozent der Bevölkerung zu Themen wie
Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird.
Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich
wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet.
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb
für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B.
mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds
der Europäischen Union erhält.
Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der
Arbeitsmarkt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für die Jahre
ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus
integrierten Arbeitskräfteerhebung der
Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living
Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten
trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben
geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT
verteilt werden.
Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar
bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu
befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die
Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.
Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview
mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich
tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts
für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die
Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem
Papierfragebogen per Post zu übermitteln.
Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien
und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller
Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse
repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig,
dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem
Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich
festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der
Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier
Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf
nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und
Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend
gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten
Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei
den Haushalten stets zuvor schriftlich an.
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle
Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur
Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer
zu unterstützen.