Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen aus Privathaushaltungen im Jahr 2021
Die Container für Grüngut und Gartenabfälle sind voraussichtlich ab Montag, 15. März 2021 wieder an den bekannten Stellplätzen
- am Bauhof
- bei der Kläranlage
- Ortsteil Ziegelhütte
aufgestellt. Der Termin kann sich gegebenenfalls witterungsbedingt noch verschieben.
Information zur Gebührenermäßigung:
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch ge-nommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasen-schnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert.
Wenn auf einem Grundstück so viele Grün und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.
Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehen-den Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigen-kompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.