Vollzug des Baugesetzbuches und der
Gutachterausschussverordnung
Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01.
Januar 2026
Der
Gutachterausschuss des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab hat die Bodenrichtwerte
für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab zum 01. Januar 2026 ermittelt und festgesetzt.
Die
Liste liegt ab 26. August 2026 für einen Monat beim Markt Floß, Zimmer 203, zur
öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch
außerhalb dieser Zeit erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Auskunft über die Bodenrichtwerte.