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Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

Vollzug des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung
Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2024  
 
Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab hat die Bodenrichtwerte für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab zum 01. Januar 2022 ermittelt und festgesetzt.  
 
Die Liste liegt ab 15. Juli 2024 für einen Monat beim Markt Floß, Zimmer 203, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch außerhalb dieser Zeit erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Auskunft über die Bodenrichtwerte.
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