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Bodenrichtwerte zum 01.01.2026

Vollzug des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung
Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2026  
 
Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab hat die Bodenrichtwerte für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab zum 01. Januar 2026 ermittelt und festgesetzt.  
 
Die Liste liegt ab 26. August 2026 für einen Monat beim Markt Floß, Zimmer 203, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch außerhalb dieser Zeit erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Auskunft über die Bodenrichtwerte.
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