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Stand: Montag, 23. März 2026 um 09:53 Uhr
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Beginn der Grüngutsaison 2025

𝗘𝗻𝘁𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗿ü𝗻- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻𝗮𝗯𝗳ä𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗵𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟱

Die Container für Grüngut und Gartenabfälle sind voraussichtlich ab Montag, 24. Februar 2025 wieder an den bekannten Stellplätzen
- am Bauhof
- bei der Kläranlage
- Ortsteil Ziegelhütte

aufgestellt. Der Termin kann sich gegebenenfalls witterungsbedingt noch verschieben.

Information zur Gebührenermäßigung:
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert.
Wenn auf einem Grundstück so viele Grün und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.
Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigen-kompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Bildquelle: pixabay
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