𝗘𝗻𝘁𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗿ü𝗻- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻𝗮𝗯𝗳ä𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗵𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝟮𝟬𝟮6
𝗘𝗻𝘁𝘀𝗼𝗿𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗿ü𝗻- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻𝗮𝗯𝗳ä𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗵𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝟮𝟬𝟮6
Die Container für Grüngut und Gartenabfälle sind voraussichtlich ab Montag, 02. März 2026 wieder an den bekannten Stellplätzen
- hinter kath. Friedhof
- bei der Kläranlage
- Ortsteil Ziegelhütte
aufgestellt. Der Termin kann sich gegebenenfalls witterungsbedingt noch verschieben.
Information zur Gebührenermäßigung:
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert.
Wenn auf einem Grundstück so viele Grün und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.
Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
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