Auf
Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 16.10.2025
und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung
(FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Naturparkland Oberpfälzer Wald e.V. für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt
nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im
Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung" (ILE) des Rahmenplans der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
(GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Naturparkland
Oberpfälzer Wald e.V. ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten
Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragenfür Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst
ausschließlich Anfragen auf Förderung
von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der
Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren
Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von
Gebäudeleerständen,
- der
Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der
Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der
Anpassung an den Klimawandel,
- der
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der
demografischen Entwicklung sowie
- der
Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen
Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und
weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte
sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten
20.000 EUR nicht übersteigen. [Hierbei handelt es sich um
Nettoausgaben.] Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen
Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen.
Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In
einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine
Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben
ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit
deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist
grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss
eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch
der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei
Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der
EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise
Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf
örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der
ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten
Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung
der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so
rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs-
und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und
privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der
Förderung: Die Zuwendung
wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich
entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und
Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit
10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag
(siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach §
15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden
nicht gefördert.
Die
gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist
zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen
und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung
aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen
Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder
die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen
Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der
Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte"
einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein
Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht
auf Dritte übertragbar.
Antrags- und
Auswahlverfahren: Mit
dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung
des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des
ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein
Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Alle eingereichten Projektanträge werden
auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten
Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die
Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung
stehenden Regionalbudgets.
Nach
einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen
dem ILE-Zusammenschluss Naturparkland Oberpfälzer Wald e.V. und dem Träger des
ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten
geregelt werden.
Termine:
– Abgabe der Förderanfragen spätestens
am: 28.01.2026
–
Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des
Durchführungsnachweises): 01.10.2026
Anfragen
auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Naturparkland
Oberpfälzer Wald e. V.-Geschäftsstelle-Friedrichstraße
2792648
VohenstraußTel.
(+49)9651 9180-580E-Mail:
info@naturparkland.de
Als
Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Ilona
Hunsperger, Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.