Der Markt Floß bietet unter
Rathaus / Online Dienste unter dem Service
"Fundbüro" die Möglichkeit zur Meldung, wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben.
Sollten Sie den Online Service nicht nutzen können oder wollen, dann melden Sie sich gerne auch im Rathaus in Zimmer 003 bezüglich Ihrer Verlustmeldung oder zur Abgabe von Fundgegenständen. Die Kollegin nimmt dann alle relevanten Daten auf.
Denn was viele nicht wissen: Bei jedem Fundgegenstand besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Finderlohn.
Außerdem hat der Finder nach 6 Monaten einen Eigentumsanspruch an dem gefundenen Gegenstand. Somit muss dies im Programm detailliert aufgeführt werden
und der Finder persönlich im Rathaus (Zimmer 003) vorsprechen.
Außerdem besteht in dem neuen Programm eine Vernetzung zu anderen Gemeinden oder auch z.B. der Deutschen Bahn, womit ein breiter Abgleich von Fundgegenständen erfolgen kann und Sie so gegebenenfalls schneller und besser an Ihr verlorenes Eigentum gelangen.