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Stand: Samstag, 27. April 2024 um 19:53 Uhr
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Start der Grüngutsaison 2024

𝐄𝐧𝐭𝐬𝐨𝐫𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐆𝐫ü𝐧- 𝐮𝐧𝐝 𝐆𝐚𝐫𝐭𝐞𝐧𝐚𝐛𝐟ä𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐬 𝐏𝐫𝐢𝐯𝐚𝐭𝐡𝐚𝐮𝐬𝐡𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐉𝐚𝐡𝐫 𝟐𝟎𝟐4

Die Container für Grüngut und Gartenabfälle sind voraussichtlich ab Montag, 26. Februar 2024 wieder an den bekannten Stellplätzen

- am Bauhof
- bei der Kläranlage
- Ortsteil Ziegelhütte

aufgestellt. Der Termin kann sich gegebenenfalls witterungsbedingt noch verschieben.

𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗚𝗲𝗯ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝗲𝗿𝗺äß𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴:
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich
versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig dort kompostiert werden können, darf die Ermäßigung
nicht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn ein Hausmeisterdienst die Grundstückspflege übernimmt und die Grün- und Gartenabfälle abgefahren werden. Ggf. muss ein anschlusspflichtiger Bürger seine früher abgegebene Eigenkompostiererklärung widerrufen.

Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden
Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Bildquelle: pixabay





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