Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab vergibt in diesem Jahr erstmalig den Landkreispreis.
Der Preis ist mit einer Urkunde und einem 𝗚𝗲𝗹𝗱𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗶𝗻 𝗛ö𝗵𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗶𝗻𝘀𝗴𝗲𝘀𝗮𝗺𝘁 𝗺𝗮𝘅𝗶𝗺𝗮𝗹 𝟭𝟱.𝟬𝟬𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 verbunden. Er kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Verliehen kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Engagement hervorragende Verdienste im Landkreis NEW erworben haben.
Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab mit Wohnsitz gemeldeten natürlichen Personen, sowie jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis NEW. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Vorschläge können bis spätestens
30.04.2024 beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Sachgebiet 10, Postfach 1260, 92657 Neustadt an der Waldnaab oder per E-Mail an landkreispreis@neustadt.de eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landratsamtes unter
https://www.neustadt.de/landkreis-aktuelles/landkreispreis/ .